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Tierhaftpflichtversicherung - online vergleichen

Tierhaftpflichtversicherung - Wozu brauchen wir diese? Vergleichen Sie noch heute

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen, wenn Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund der Haltung eines Tieres eintreten. Schäden durch kleinere Tiere sind mit der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kann bei der Haltung von größeren Tieren wie Pferden oder Hunden und teilweise auch von Katzen abgeschlossen werden. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung leistet auch bei Gerichts- und Prozesskosten im Zusammenhang mit der Haltung eines Tieres. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung greift auch, wenn Schäden durch das Tier des Versicherungsnehmers verursacht werden, wenn es durch eine andere Person beaufsichtigt wird. Bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung gelten für einige Hunderassen höhere Beiträge, da sie als gefährlich eingestuft werden.

Es hat viele Vorteile eine Tierhaftpflichtversicherung bei uns online zu vergleichen

Eine Tierhaftpflichtversicherung ist generell keine Pflichtversicherung, jedoch insbesondere bei größeren Tieren, wie zum Beispiel beim Hund oder Pferden empfehlenswert, da der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier verursacht, haftet. Das bedeutet, dass die Tierhaftpflichtversicherung den Tierhalter vor den Schadensersatzansprüchen Dritter im Rahmen einer zuvor vereinbarten Deckungssumme schützt. In einigen Bundesländern, wie Thüringen, Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen, ist die Tierschutzhaftpflichtversicherung für Hunde, Pflicht. In diesen Bundesländern gilt für jeden Hund ab dem 3-6 Lebensmonat die Versicherungspflicht. Kleinere Tiere sind meist im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Ein Tierhaftpflichtversicherungsvergleich bringt Aufschluss über Inhalt und Kosten.

Umfang der Tierhaftpflichtversicherung

Als Besitzer eines Hundes, egal ob kleiner oder großer Hund, ist es immer sinnvoll, eine Tierschutzhaftpflichtversicherung abzuschließen, da es schnell passieren kann, dass der geliebte Vierbeiner Schaden anrichtet. Die Haftpflichtversicherung für Tiere beinhaltet folgende Punkte:

  • Sachschäden, wenn zum Beispiel der Hund das Kleid eines Gastes zerstört,
  • Personenschäden, sind zum Beispiel Behandlungskosten oder Schmerzensgeld, wenn der Hund jemanden beißt,
  • Vermögensschäden, sind Schäden als Folge von Sach- oder Personenschäden.

Nicht alle Versicherer versichern Kampfhunde - Vergleichen Sie auch hier

Die Tierhaftpflichtversicherung trägt aber nicht nur die Kosten der direkten Schäden, sondern deckt auch damit verbundene Prozess- und Gerichtskosten.
Es gibt einige Versicherer, die bestimmte Hunderassen, nämlich die sogenannten Kampfhunde, nicht versichern oder einen erhöhten Beitrag für diese Rassen berechnen. Des Weiteren werden von den Versicherungen bestimmte Schäden, wie zum Beispiel, wenn die Leinenpflicht oder das Tragen eines Maulkorbs nicht eingehalten werden, nicht gedeckt.

Unser Onlinevergleichsrechner filtert für Sie die passende Versicherung raus

Um die richtige Haftpflichtversicherung für ein Tier zu finden, ist die Nutzung eines Onlinevergleichsrechners zu empfehlen. Die Hundehaftpflichtversicherung hält noch weitere Besonderheiten parat, so zum Beispiel sieht das Gesetz im Schadensfall eine Mindestversicherungssumme in Höhe von 1 Million Euro vor oder wenn ein Familienmitglied von dem Hund verletzt (Gebissen) wird, muss die Versicherung kein Schmerzensgeld bezahlen, da Familienangehörige mit dem Halter gleichgestellt werden. Aber beschädigt der Hund auf Reisen, z. B. das Hotelzimmer oder einen anderen Mietgegenstand greift die Versicherung und kommt für den Schaden auf, unabhängig ob der Schaden im Inland oder Ausland passiert ist.

Große Tieren sollten auf jeden Fall versichert werden

Größere Tiere, wie zum Beispiel Pferde, Alpakas, Esel oder ähnliche Huftiere sollten immer versichert werden, denn büxen diese Tiere aus und verursachen einen Verkehrsunfall kann es schnell sehr teuer werden. Die Haftpflichtversicherung tritt dann ein und kommt für den entstandenen Schaden auf, sofern der Halter seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist, sprich es nicht seine Schuld ist, dass das Tier aus seinem Gehege ausgebüxt ist. Ist man Halter von Enten oder Hühnern empfiehlt es sich auch hier eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, da auch diese kleinen Tiere für Schaden sogen können.