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Ihr Brutto/Netto Rechner berechnet Ihr Nettogehalt online und schnell

Ihr Brutto/Netto Rechner zeigt Ihnen online was am Ende über bleibt

Das Netto-Gehalt liegt deutlich unter dem Brutto-Gehalt, was vor allem an den Abzügen durch Steuer und Sozialversicherungen liegt. Daher ist für die meisten der Nettolohn interessant, sprich dem Gehalt, das nach allen Abzügen übrig bleibt und dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Man unterscheidet demnach also zwischen Brutto-Gehalt und Netto-Gehalt.

Was bedeutet eigentlich Brutto?

Brutto heißt „gesamt“ und umfasst den Gesamtbetrag, den man für eine ausgeübte Tätigkeit verdient, ohne die Abzüge für Steuern und Sozialversicherung. Wie hoch die Abzüge für Steuern und Sozialversicherung sind, ist von der jeweiligen Steuerklasse abhängig, in der sich der Bezieher befindet. Es gibt 6 Steuerklassen.

Was bedeutet Netto?

Der Begriff Netto bedeutet „rein“ und umfasst den Betrag, der nach Abzug aller Steuern und Abgaben für die Sozialversicherungen übrig bleibt und dem Bezieher zur Verfügung steht.

Unser Vergleichsrechner für Ihr Brutto/Netto Einkommen gibt Ihnen Klarheit

Der Brutto-Netto-Rechner ist wichtig, möchte man wissen, was von dem Bruttolohn übrig bleibt, bzw. wie hoch die Abgaben für Steuern und Sozialversicherung sind. Das Internet liefert an dieser Stelle viele Vergleichsrechner, die das Nettogehalt berechnen. Hierzu müssen jedoch einige Angaben gemacht werden. Zuerst muss natürlich das Bruttogehalt angegeben werden und auch die Steuerklasse, in der man sich befindet, ist wichtig. Außerdem müssen Angaben gemacht werden, ob man kirchensteuerpflichtig ist, sprich man Mitglied einer Kirche ist oder nicht. Sind diese Angaben gemacht, berechnet der Online Rechner vom Bruttogehalt das zu erwartende Nettogehalt. So kann leicht und schnell berechnet werden, wie viel von seinem Bruttogehalt letztendlich übrig bleibt.

Welche steuerlichen Abzüge werden vom Bruttolohn berechnet?

Alle die bereits berufstätig waren, wissen, dass der Bruttolohn wesentlich höher als der Nettolohn ist, was an den hohen Abzügen an Staat und Versicherungen liegt. Vom Bruttolohn werden Steuern an das Finanzamt abgezogen. Zu den Steuern, die anfallen, gehören die

  • Einkommensteuer,
  • Kirchensteuer und
  • der Solidaritätszuschlag.

Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und die Einkommenssteuer

Die Kirchensteuer müssen nur Arbeitnehmer abführen, die auch tatsächlich noch Mitglied in der Kirche sind. Die Mitgliedschaft in der Kirche ist rückläufig, was nicht zuletzt an den hohen Beiträgen liegt. Der Solidaritätszuschlag wurde von der Bundesregierung erst im Jahr 1991 eingeführt. Er war dafür gedacht, die schwache Wirtschaft, nach der Wiedervereinigung, in Ostdeutschland zu stärken und ist eine Pflichtversicherung, sprich, jeder muss den Solidaritätszuschlag bezahlen. Die Einkommensteuer richtet sich nach den Einnahmen und der Steuerklasse und ist ebenfalls eine Pflichtabgabe. Rechtliche Grundlage zur Berechnung der Einkommensteuer ist, neben weiteren Gesetzen, das Einkommensteuergesetz. Der Einkommensteuertarif wird in den Berechnungsvorschriften geregelt und Grundlage zur Berechnung ist, dass zu versteuernde Einkommen. Zurückblickend auf das 2016 wurden vom deutschen Staat rund 239 Milliarden Euro Einkommensteuer vereinnahmt, was etwa ein Drittel der gesamten Einnahmen entspricht.

Welche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bruttolohn berechnet?

Zu den gesetzlichen Pflichtabgaben der Sozialversicherung gehören:

  • die Beiträge zur privaten oder gesetzlichen Krankenkasse,
  • die Rentenversicherungsbeiträge,
  • Beiträge zur Pflegeversicherung und
  • die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Wie wird das Netto-Gehalt berechnet?

Auf die Frage, wie das Nettogehalt berechnet wird, kann keine generelle Antwort gegeben werden, da die Berechnung von verschiedenen Aspekten abhängig ist.

Möchte man den Nettolohn errechnen, so müssen einige Faktoren berücksichtigt werden, wie zum Beispiel der:

  • Arbeitsort,
  • die Steuerklasse oder auch
  • die Art der Abgabe, (Kirchensteuer)

Die Steuerklassen

Entscheidend zur Berechnung der Steuern, die abgeführt werden müssen, ist die Steuerklasse, denn diese bestimmt die Höhe der Lohnsteuerbeiträge. Es gibt sechs verschiedene Steuerklassen und diese richtet sich nach dem Familienstand. Die Steuerklasse 1 ist für Personen, die noch nicht verheiratet sind und auch keine Kinder haben, sprich ledige Personen. Personen, die allein ein Kind groß ziehen werden in der Steuerklasse 2 eingeordnet und erhalten damit einen höheren Steuerentlastungsbeitrag. Die Steuerklasse 3 - 5 ist für verheiratete Ehepaare reserviert.

Ehepaare können sich demnach zwischen drei verschiedenen Kombinationen der Steuerklassen entscheiden

Und Ehepaare können sich demnach zwischen drei verschiedenen Kombinationen der Steuerklassen entscheiden. Verdient ein Ehepartner mehr als der andere, so sollte sich der Besserverdienende für die Steuerklasse 3 entscheiden und der andere Partner erhält die Steuerklasse 5, da in der Steuerklasse 3 weniger Lohnsteuerbeiträge abgeführt werden müssen. Jedoch gibt es hier einen Nachteil bei der jährlichen Steuererklärung, denn je größer die Schere der entsprechenden Gehälter ist, desto höher fällt die Steuernachzahlung zum Jahresende aus.
Verdienen beide Ehepaare jedoch in etwa gleich viel Geld, ist die Lohnsteuerklasse 4 für beide empfehlenswert. Ehepaare können seit dem Jahr 2010 auch die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen, was ein Splittingvorteil gegenüber dem Finanzamt verspricht und in der Regel eine geringere Steuernachzahlung mit sich bringt.

Mit dem Brutto/Netto Rechner werden alle Steuerklassen berücksichtigt

Mit dem Brutto-Netto-Vergleichsrechner kann man bei der Berechnung die verschiedenen Steuerklassen berücksichtigen und sieht so, welche Konstellation bei Ehepartnern die Beste ist, sprich welche Steuerklassen-Konstellation die günstigste ist.
Übt jemand gleich mehrere Berufe aus, so bekommt er für den Zweitjob automatisch die Steuerklasse 6 zugeordnet. Die Steuerklasse ist die ungünstigste Steuerklasse, da hier die höchsten Lohnsteuerbeiträge abgeführt werden müssen. Auch hier gibt der Brutto-Netto-Rechner wieder genau Auskunft.

Kranken-, Unfall-,Sozialsystem: Die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Ebenfalls entscheidend bei der Berechnung des Nettolohnes ist der Beitrag der Sozialversicherung. Als entscheidender Bestandteil des deutschen Sozialsystems setzt sich der Beitrag aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammen. Während die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung deutschlandweit bei 14,6% liegt, variiert der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, je nach Einkommenshöhe. Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung liegt für Arbeitgeber derzeit bei 3% und für den Arbeitnehmer, je nach Einkommenshöhe zwischen 0% – 2%. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt derzeit rund 18%, wobei sich hier Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte des Beitrags teilen, sprich jeder muss 9% tragen. Der Beitrag zur Unfallversicherung wird vom Arbeitgeber allein getragen. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung liegt 2018 bei 2,55% bzw. 2,8%. 2,55% gilt für Personen mit Kindern und 2,8% muss von kinderlosen Personen bezahlt werden. Kinderlose Personen müssen einen höheren Beitrag bezahlen, da man davon ausgeht, dass diese im Falle eines Pflegefalls nicht von Angehörigen gepflegt werden können und somit höhere Kosten für die Pflegeversicherung darstellen.

Warum ist ein Brutto-Netto-Rechner sinnvoll?

Möchte man genau wissen, wie viel von seinem Bruttogehalt letztendlich übrig bleibt und man netto in der Tasche hat, ist der Brutto-Netto-Rechner perfekt, denn hier werden alle relevanten Faktoren, sprich Steuerklasse, Arbeitsort etc. angegeben und damit kann der Rechner genaue Daten liefern. So weiß man schon vorher, was am Ende des Monats auf das Konto überwiesen wird.