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Ihr Rentenschätzer schätzt online und schnell Ihre Rente

Ihr Rentenschätzer berechnet schnell und komfortabel Ihre Rente

Als Rente bezeichnet man das Geld, welchen einem nach Abschluss des Arbeitslebens oder bei dauernder Arbeitsunfähigkeit, regelmäßig gezahlt wird. Die Rente wird monatlich als Abgabe von dem monatlichen Gehalt abgezogen und für das Rentenalter angespart.

Wie hoch wird die Rente sein?

Wie hoch die monatliche Rente ausfällt, hängt also davon ab, wie viele Jahre man als Erwerbstätiger eingezahlt hat und wie hoch die Beiträge waren. Die Höhe der monatlichen Beiträge wird aus dem Bruttogehalt berechnet. Je höher der Verdienst, desto höher auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und desto höher die spätere Rente. Im Internet finden sich verschiedene Anbieter, die einen Rentenschätzer zur Verfügung stellen.

Unser Rentenschätzer liefert ein gutes Ergebnis

Die Nutzung ist in der Regel kostenlos. Generell kann an dieser Stelle gesagt werden, dass je mehr Faktoren abgefragt werden, desto genauer auch die Berechnung der Rente ausfallen kann. Aber auch die Rentenschätzer, bei denen lediglich die Angabe des Jahresbruttolohnes und die Anzahl der gearbeiteten Jahre abgefragt werden, ein recht genaues Ergebnis liefern.

Wie kann man seine Rente berechnen?

Ohne Hilfe ist die Errechnung der späteren Rente nicht möglich. Möchten Sie wissen, wie hoch, Ihre mögliche Rente ausfallen wird, sollten Sie einen Rentenrechner nutzen. Dieser steht Ihnen im Internet meist kostenlos zur Verfügung. Mit dem Rentenrechner werden auf Grundlage des bisherigen Einkommens, die aktuellen Rentenansprüche ermittelt. Hierzu werden, Angaben zu den künftigen Einnahmen benötigt und aufgrund dessen berechnet der Rentenrechner die voraussichtliche Rente.

Wichtige Angaben müssen bei der Eingabe unbedingt beachtet werden

Bei der Nutzung eines Rentenschätzers sollten Sie beachten, dass die Bewertung der gemachten Entgelte und Zeiten vereinfacht angegeben werden und damit auch das Ergebnis zum Teil von der zu erwartenden Rente abweichen kann. Dies gilt besonders für Zeiten, in denen man nicht berufstätig und somit nicht sozialversicherungspflichtig war, zum Beispiel bei Rehabilitation oder Arbeitslosigkeit. Folgende Angaben müssen bei einem Rentenschätzer gemacht werden:

 

  • Basiseingaben,
  • bereits erworbene Entgeltpunkte, sofern bekannt,
  • Daten der Erwerbsbiografie.

Die Basisangaben

Zu den Basisangaben gehört das Geburtsdatum, wobei hier die Angabe des Geburtsmonats und des Geburtsjahres ausreichend sind. Die Angabe des Wohnortes, ob sich dieser in den neuen oder alten Bundesländern befindet, da dies zur Berechnung der Rente entscheidend ist. Weiter gehört zu den Basisangaben die Angabe der Kinder inklusive des Geburtsjahres, bzw. ob diese vor 1992 oder nach 1992 geboren wurden.

Die Rentenauskunft

Neben den Basisdaten müssen auch die bereits erworbenen Entgeltpunkte angegeben werden, diese finden Sie auf der Renteninformation bzw. Rentenauskunft, die man jährlich von seiner Rentenanstalt erhält.

Die Daten der Erwerbsbiografie

Zu den Daten der Erwerbsbiografie gehört, der zu erfassende Zeitraum, für den die Rente berechnet werden soll. Die Angabe der Ausbildungsstätte und der Arbeitsstätte. Haben Sie Ersatzleistungen, sprich Rehabilitation oder Arbeitslosengeld bezogen, muss der Ort der letzten sozialpflichtigen Tätigkeit, angegeben werden. Des Weiteren muss der Bruttolohn bzw. die Ersatzleistung angegeben werden. Wurden keine Einnahmen gemacht, muss an dieser Stelle eine 0 eingetragen werden. Wurden diese Daten gewissenhaft in den Rentenschätzer eingetragen, kann dieser dann anhand der Daten die voraussichtlich zu erwartende Rente berechnen. Anhand des Ergebnisses sieht man dann schnell, ob die voraussichtliche Rente im Alter ausreichen wird oder ob man zusätzlich für seine Altersvorsorge sparen muss. Ist dies der Fall, werden verschiedene Geldanlagen angeboten, wie zum Beispiel:

  • Riester-Rente,
  • Rürup-Rente oder die klassische
  • Lebensversicherung

Denken Sie trotzdem an die Inflation

Hierbei sollte man beachten, dass je nach Dauer bis zum Renteneintritt die Preise für Miete, Strom und andere Lebenskosten entsprechend steigen werden und man im Alter dann auch entsprechend mehr Geld benötigt, um sein Leben zu finanzieren. Auch der Fall, dass man im Rentenalter eventuell alleine bestreiten muss, da der Partner leider schon verstorben ist, sollte bedacht und berücksichtigt werden. Möchte man im Rentenalter ein sorgenfreies Leben führen, wird ein bestimmtes Einkommen benötigt.

Rentenschätzer in jeder Lebenslage immer abrufbar

In jeder Lebenslage, ob berufstätig oder gerade erwerbslos ist, mithilfe des Rentenschätzers kann man seine Einkünfte im Rentenalter prüfen und so stets im Blick behalten. Mit nur wenigen Angaben erhält man ein relativ genaues Ergebnis. Heutzutage ist es wichtig, zu wissen, wie man im Rentenalter finanziell dasteht, denn nur so kann man der Altersarmut entgegenwirken und eventuell selbst eine zusätzliche Rente ansparen. Welche hier die beste Zusatzrente ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Die Riester-Rente ist jedoch für alle, die Kinder haben, aufgrund der dann gewährten Zuschläge, eine sinnvolle Zusatzrente. Ist man selbstständig oder gehört zu den Besserverdienenden ist die Rürup-Rente eher geeignet. Die klassische Lebensversicherung, ist aufgrund der geringen Versteuerung nicht mehr so attraktiv, wie vor einigen Jahren noch. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage wird sich dieser Zustand auch nicht so schnell ändern, sodass Experten heutzutage eher von der klassischen Lebensversicherung abraten.

Ruhestand mit 63, 65 oder 67 ?

Der Rentenschätzer ist auch eine gute Möglichkeit um festzustellen, ob für einen die Möglichkeit besteht, frühzeitig in den Ruhestand zu treten oder ob man tatsächlich bis zum gesetzlichen Rentenalter mit 63, 65 oder 67 Jahren, arbeiten gehen muss. Alle Personen, die 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben, dürfen 2 Jahre eher in den Ruhestand treten, ohne Einbußen verbuchen zu müssen. Geburtsjahrgänge bis 1946 dürfen mit 65 Jahren ohne Einbußen in den Ruhestand treten. Ab dem Jahrgang 1947 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise auf das 67. Lebensjahr.