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Rechtsschutzversicherungen sind freiwillige Versicherungen, die im Rechtsfall die Kosten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers übernehmen. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für Zeugen und Sachverständige sowie die Kosten für Zwangsvollstreckungen. Muss der Versicherungsnehmer die Kosten des Gegners tragen, übernimmt die Rechtsschutzversicherung diese Kosten. Die Deckungssumme kann unbegrenzt oder bis zu einer bestimmten Höhe beantragt werden. Bei den Rechtsschutzversicherungen kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Die Selbstbeteiligung und die Deckungssummen, aber auch der Bereich, für den sie abgeschlossen werden, bestimmen die Beitragshöhe der Rechtsschutzversicherungen. Rechtsschutzversicherungen sind für verschiedene Bereiche als Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer, Berufsrechtsschutz für Selbstständige und als Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete gewählt werden.
Die Anzahl in der Deutschland anhängigen Klageverfahren nimmt stetig zu. Schon aus vermeintlich kleinen Bagatellschäden zum Beispiel mit Ihrem Auto kann sich ein großer und langwieriger Rechtsstreit entwickeln. Gerichtliche Klageverfahren sind oftmals mit hohen Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen, Dolmetscher und nicht zuletzt Gerichtsgebühren verbunden.
Auch wenn Sie die Klage im Ergebnis gewinnen – was im Vorfeld nie mit Sicherheit beurteilt werden kann – sind diese Kosten durch Sie als Klägerin oder Kläger vorzuschießen. Viele Punkte sind bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im Vorfeld genau zu bedenken. Welche Personen sollen von der Versicherung umfasst sein? Brauchen Sie auch eine Rechtsschutzversicherung als Mieter? Sind Sie Autofahrer und wollen dieses Risiko ebenfalls absichern? Wie sieht es mit Streitigkeiten aus Ihrer Berufstätigkeit heraus aus?
Grundlage des Leistungsumfangs ist der zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft geschlossene privatrechtliche Vertrag. Die Ausgestaltung dieser Verträge ist jedoch in Ihrem Mindestumfang durch die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) geregelt.
Grundsätzlich werden durch Rechtsschutzversicherung die gesetzlich geregelten Anwaltsgebühren eines Anwalts Ihrer Wahl übernommen. Die Gerichtskosten gehören ebenso zum Leistungsumfang wie die Kosten für Sachverständigen, Zeugen, Gutachter und Dolmetscher sofern sie die Höhe des JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern) entsprechen. Auch die Kosten des Gegners werden durch die Versicherung grundsätzlich übernommen, ebenso die bei der Durchsetzung eines Beschlusses oder Urteils entstehenden Kosten der gerichtlichen Zwangsvollstreckung, damit Sie letztendlich nicht nur zu Ihrem Recht sondern auch zu Ihrem Geld kommen.
Grundlage des Leistungsumfangs ist der zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft geschlossene privatrechtliche Vertrag.
Die Ausgestaltung dieser Verträge ist jedoch in Ihrem Mindestumfang durch die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) geregelt.
Grundsätzlich werden durch Rechtsschutzversicherung die gesetzlich geregelten Anwaltsgebühren eines Anwalts Ihrer Wahl übernommen. Die Gerichtskosten gehören ebenso zum Leistungsumfang wie die Kosten für Sachverständigen, Zeugen, Gutachter und Dolmetscher sofern sie die Höhe des JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern) entsprechen. Auch die Kosten des Gegners werden durch die Versicherung grundsätzlich übernommen, ebenso die bei der Durchsetzung eines Beschlusses oder Urteils entstehenden Kosten der gerichtlichen Zwangsvollstreckung, damit Sie letztendlich nicht nur zu Ihrem Recht sondern auch zu Ihrem Geld kommen.
Für einen detaillierten Vergleich sollten Sie folgende Punkte im Vorfeld für sich geklärt haben:
Wen möchte ich mitversichern?
Haben Sie minderjährige oder volljährige Kinder und sind diese noch in einer Ausbildung? Soll Ihr Ehe- oder Lebenspartner ebenfalls versichert werden?
Sind Sie bereit durch Zahlung eines Selbstbehaltes die Versicherungsprämie zu reduzieren ohne bei dem Umfang der Versicherungsleistung Abstriche zu machen?
Welche Bereiche Ihres Lebens möchten Sie absichern? Hier einige typische Beispiele:
In welchem Umfang können Sie die Einhaltung von Wartezeiten hinnehmen, vor deren Ablauf ein Leistungsfall grundsätzlich ausgeschlossen ist? Wartezeiten von 3 Monaten sind hier durchaus als branchenüblich zu bezeichnen.
Auch Rechtsschutzversicherungen sind in Deutschland inzwischen modular aufgebaut. So können Sie einzelne Module ganz nach Ihrer persönlichen Situation kombinieren, Module ausschließen oder wie im Urlaub ein „All-Inclusive“ Paket abschließen.
Erfahrungsbericht von Karina Baumann |
Von der ersten Anfrage bis zur finalen Ausführung war alles reibungslos. Ich werde definitiv wiederkommen und kann eure Dienstleistungen nur wärmstens empfehlen!