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Gesetzliche Krankenversicherungen sind neben Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherungen Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Für alle, die nicht als versicherungsfrei eingestuft sind und keinen anderen Anspruch auf eine Absicherung im Krankheitsfall haben, ist die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend. Für alle, die versicherungsfrei sind, ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Gesetzliche Krankenversicherungen haben die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen. Die Krankenkassen leisten bei der Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln nur begrenzt. Die Versicherten müssen Zuzahlungen leisten. Unter Umständen können Versicherte von der Zuzahlung befreit werden. Bei den gesetzlichen Krankenkassen werden Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Knappschaftskrankenkassen und landwirtschaftliche Krankenkassen unterschieden.
Zusammen mit der Arbeitslosen-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung wesentlicher Bestandteil der deutschen Sozialversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Hier gibt es jedoch Ausnahmen und es ist möglich, als versicherungsfrei eingestuft zu werden. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse kann für einige Personengruppen, wie zum Beispiel für Selbstständige, auch auf freiwilliger Basis geschehen, da Selbstständige die Wahl haben, sich entweder Privat oder gesetzlich zu versichern.
Otto von Bismarck führte die GKV im Jahre 1883 als erste Leistung der Sozialversicherung in Deutschland ein. Das Gesetz trat jedoch erst am 01.12.1884 in Kraft. Hintergrund Bismarcks war es, die Arbeiterschaft in Deutschland auf seine Seite zu ziehen. Die gesetzliche Krankenversicherung war die erste Versicherung, welche die soziale Sicherung der arbeitenden Schicht bei einer Krankheit regelt.
Hauptaufgabe der GKV ist es, die Gesundheit des Versicherten wiederherzustellen bzw. diese zu erhalten. Hierzu zählt auch, die Beschwerden zu lindern, sofern diese nicht heilbar sind. Jeder, der in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat grundsätzlich Anspruch, auf die gleichen Leistungen, die im Fünften Sozialgesetzbuch verankert sind. Laut Gesetz müssen die Krankenleistungen
Hierzu gehören auch ergänzende Leistungen, wie zum Beispiel die häusliche Krankenpflege, die Rehabilitation und die Haushaltshilfe.
Als Arbeitnehmer und Arbeiter werden die Beiträge zur GKV geteilt, dass bedeutet das Arbeitnehmer und Unternehmer Beiträge in der gleichen Höhe an die Krankenkasse zahlen müssen. In der Regel werden diese vom Arbeitgeber gleich vom Lohn abgezogen und monatlich an die Krankenkasse weitergeleitet. Der Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen gleich und beträgt 14,6 %. Für Mitglieder die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, besteht ein geminderter Beitragssatz in Höhe von 14,0 %.
Die Leistungen der Krankenkasse variieren jedoch und hier lohnt es sich die gesetzlichen Krankenkassen online zu vergleichen, um herauszufinden, welche Krankenkasse die besten Zusatzleistungen bietet. Zum Beispiel erhalten Versicherte finanziellen Zuschuss, kommen sie der jährlichen prophylaktischen Zahnreinigung nach. Jedoch variieren die finanziellen Zuzahlungen, weshalb man die GKV vergleichen sollte. Neben der Zahnreinigung gibt es noch viele weitere Leistungsansprüche, welche die Krankenkassen unterstützen.
Welche finanziellen Zuschüsse die Kassen gewähren, sogenannte IGel-Leistungen, sollte in einem Vergleich geklärt werden, nur so kann man sich sicher sein, auch die beste Leistung für sein Geld zu bekommen. IGel-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind medizinische Leistungen, die vom Versicherten in der Arztpraxis für bestimmte Untersuchungen, selbst getragen werden müssen
Erfahrungsbericht von Patricia Arnold |
Wir sind zufrieden mit der Arbeit.