Informations- und Vergleichsportal
- Sehr viele zufriedene Kunden
- Kostenlos
- Expertensuche in Ihrer Nähe
- TOP Dienstleistung und Dienstleister
- In nur wenigen Minuten
Bei den Rentenversicherungen wird zwischen gesetzlichen und privaten Rentenversicherungen unterschieden. Die gesetzliche Rentenversicherung ist Teil der Sozialversicherung und leistet beim Eintritt des Versicherten in das Rentenalter eine Rentenzahlung. Beim Tod des Versicherten kann sie eine Zahlung an die Hinterbliebenen leisten. Private Rentenversicherungen können bei privaten Krankenversicherungen abgeschlossen werden. Sie sind für privat Krankenversicherte ebenso möglich wie für Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen. Mit einer privaten Rentenversicherung können Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse eine Zusatzrente erhalten. Während bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine monatliche Rentenzahlung erfolgt, kann bei einer privaten Rentenversicherung eine monatliche Rentenzahlung oder eine Einmalzahlung gewählt werden. Private Rentenversicherungen können auch als fondsgebundene Rentenversicherungen gewählt werden.
Die Rentenversicherung (Gesetzlich) gehört in Deutschland zum Sozialversicherungssystem und dient zur Altersvorsorge. Tritt der Versicherte in das Rentenalter ein, erhält er eine monatliche Rentenzahlung. Bei Erwerbsunfähigkeit des Versicherten wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen können von der Rentenversicherung (Gesetzlich) übernommen werden. Beim Tod des Versicherten kann eine Hinterbliebenenrente an Angehörige des Versicherten gezahlt werden. Die Rentenversicherung (Gesetzlich) ist neben der Kranken- und Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Selbstständige und privat Krankenversicherte können sich mit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern. Die Höhe der Rente hängt davon ab, wie lange der Rentenempfänger gesetzlich versichert war und welches Einkommen er erzielt hat.
Rentenversicherungen (Fondsgebunden) sind private Rentenversicherungen und gehören zu den Lebensversicherungen. Ein großer Teil der Beiträge fließt in Investmentfonds. Das Risiko ist bei den Rentenversicherungen (Fondsgebunden) höher als bei einer klassischen privaten Rentenversicherung. Im Verlauf der Versicherung kann der Versicherte die Fonds wechseln, um eine höhere Rendite oder mehr Sicherheit zu erhalten. Viele Versicherer schichten das Kapital zur Vorbeugung von Renditeverlusten zum Ende der Laufzeit der Versicherung in sichere Fonds um. Die Auszahlung der Versicherungssumme und der Gewinne erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherte kann eine monatliche Rentenzahlung oder eine Einmalzahlung wählen. Beim Tod des Versicherten vor dem Ablauf der Versicherung werden die Beiträge und die Gewinne an die Angehörigen des Versicherten ausgezahlt.
Die Rentenversicherung (Privat) kann von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen als Zusatzversicherung und von privat Krankenversicherten als Altersvorsorge abgeschlossen werden. Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen können mit der Rentenversicherung (Privat) ihre Altersrente aufbessern. Die Rentenversicherung (Privat) ist eine Lebensversicherung. Zum Ende der Laufzeit der Versicherung werden die vereinbarte Versicherungssumme und die erzielten Gewinne an den Versicherten ausgezahlt. Der Versicherte kann wählen, ob er monatliche Zahlungen oder eine Einmalzahlung erhalten möchte. Monatliche Zahlungen sind vollständig steuerpflichtig, während bei einer Einmalzahlung nur die Hälfte steuerpflichtig ist. Die Rentenversicherung (privat) kann auch als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden. Von den Beiträgen werden große Teile in Investmentfonds eingezahlt, was eine höhere Rendite verspricht.
Erfahrungsbericht von Patricia Arnold |
Wir sind zufrieden mit der Arbeit.