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Die Reiseversicherung

Wie genau setzt sich die Reiseversicherung zusammen?

Die Reiseversicherung besteht aus verschiedenen Versicherungen, die aufkommende Risiken in Bezug auf die Reise versichern. Die Reise ist gebucht, die Koffer sind gepackt, wie es so schön in der Werbung heißt, ab in den Urlaub. Kaum jemand denkt daran, dass man eventuell im Urlaub einen Arzt benötigt oder gar ins Krankenhaus muss. Das nächste Problem ist, wie hoch werden die Kosten. Es ist unbedingt anzuraten, vor Antritt einer Reise eine entsprechende Reiseversicherung abzuschließen. Hier handelt es sich jedoch um viele Varianten. Die Reiseversicherung beinhaltet verschiedene Kategorien:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiseunfallversicherung

Die Auslandskrankenversicherung

Die Krankenversicherung ist selbstverständlich nur sinnvoll bei einem Auslandsaufenthalt. Innerhalb der Bundesrepublik ist die herkömmliche Krankenversicherung gültig.

Die Reiserücktrittsversicherung

Diese Variante sorgt für den Versicherungsschutz vor der Reise. Wenn die gebuchte Reise aus irgendwelchen Gründen, beispielsweise Krankheit, welche durch ein ärztliches Attest bestätigt werden muss, oder aus familiären Gründen, nicht angetreten werden kann, erstattet diese Versicherung die Stornokosten oder anfallende Gebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt. Die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren, besteht natürlich, demzufolge ist der Preis der Versicherung niedriger. Diese Versicherung muss meist 30 Tage vor der Reise abgeschlossen werden, bei einer Last-Minute Buchung besteht die Möglichkeit bis zu drei Tagen nach der Buchung. Die Reiserücktrittversicherung tritt auch in manchen Ausnahmefällen in Kraft, und zwar:

In welchen Ausnahmenfällen tritt die Reiserücktrittsversicherung in kraft?

  • plötzliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Beginn einer neuen Tätigkeit nach langfristiger Arbeitslosigkeit
  • Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel und gehört nicht zum Versicherungsumfang. Es gibt selbstverständlich Gründe, die der Reisende als Verhinderung angibt, die auf keinen Fall anerkannt werden:
  • Erkrankung des Haustieres
  • Trennung eines Paares
  • Epidemien am Urlaubsort, Reiseveranstalter entscheidet hier
  • voraussichtlich schlechtes Wetter, wie kein Schnee im Skigebiet
  • einfach keine Lust mehr auf die gebuchte Reise
  • zu viel Arbeit am Arbeitsplatz
  • Verurteilung wegen eines Deliktes
  • Angst vor Terroranschlägen

Visagebühren werden nicht erstattet

Visagebühren werden nicht erstattet, da es sich um staatliche Gebühren handelt und nicht Stornierungskosten. Eine Frage wurde von einem Reisenden gestellt, und zwar ob die Gebühren einer Fähre erstattet werden. Bei der Prämienberechnung wird die Fährpassage je Fahrzeug und Insassen zugrunde gelegt, sodass die Stornogebühren erstattet werden. Eine Reiseumbuchungsversicherung kann in Anspruch genommen werden, wenn zwar die Reise zum Reisebeginn storniert wird, jedoch zu einem anderen Zeitpunkt umgebucht werden soll.

Die Reiseabbruchversicherung

Hier besteht der Versicherungsschutz nach Antritt und während der Reise. Bei schwerer Erkrankung eines Familienmitgliedes oder aus irgendwelchen schwerwiegenden Gründen muss die Reise abgebrochen werden. Die entstehenden Kosten übernimmt die Reiseabbruchversicherung.

Die Reisekrankenversicherung

Bei einer Erkrankung oder Verletzung bei einem Auslandsaufenthalt übernimmt die heimische Versicherung in vielen Fällen keine Kosten. Rücktransporte werden in keinem Fall übernommen. Bei einem Auslandsaufenthalt außerhalb der EU ist der Abschluss der Reisekrankenversicherung nicht nur ein Ratschlag, sondern ein Muss. Innerhalb der EU übernehmen einige deutsche gesetzliche Versicherungen eventuell die Kosten, der Reisende sollte sich aber vorher erkundigen. Die erforderliche Zahnbehandlung umfasst einen großen Bereich. Versichert sind die schmerzstillende Behandlung, die Reparatur von Zahnprothesen und provisorische Maßnahmen. Vorteile der Auslandskrankenversicherung sind:

  • kleiner Beitrag, jedoch ausreichender Schutz
  • Übernahme von Arzt-, Krankenhaus- und jeglichen Behandlungskosten
  • Kostenübernahme bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport
  • gilt für Privat- und auch Geschäftsreisen
  • Krankenhausaufenthalte, Behandlungen und Medikamente werden ersetzt
  • Transport zur nächsten Klinik oder Rücktransport in die Heimatstadt

Die Zusatzleistungen der Reisekrankenversicherung

Unter Zusatzleistungen ist die Anreise von Familienmitgliedern bei einem längeren Krankenhausaufenthalt zu verstehen. Die Versicherung wird nicht einspringen bei einem Suizidversuch. Das dürfte wohl auch logisch sein.

Die Jahresreiseversicherung

Wer mehrere Reisen pro Jahr plant, hat die Möglichkeit, eine kombinierte Jahresreiseversicherung abzuschließen, die fast alle Risiken einschließt. Der Versicherungsschutz besteht bei Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisegepäck und Auslandskrankenversicherung. Automatisch ist die ganze Familie mitversichert. Allerdings sollte der Reisende die Kündigungsfrist beachten, damit die Versicherung nicht ein weiteres Jahr läuft. Jahresversicherungen lohnen sich für Senioren, denn viele Rentner sind fit und reisen auch gern spontan. Wenn eine Reise 45 Tage übersteigt, ist die Reiseversicherung teuer. Somit lohnt sich die Jahresversicherung auch für Senioren, wenn diese oft und länger verreisen. Seniorentarife gibt es bei vielen Versicherungen ab 65 oder auch 70 Jahren. Die Leistungen unterscheiden sich nicht von den herkömmlichen Reiseversicherungen.

Die Reiseunfallversicherung

Die Reiseunfallversicherung ist eine spezielle Absicherung, bezogen auf Unfälle und Freizeitunfälle auf Reisen. Diese Versicherung beinhaltet Bergungskosten, Invalidität aufgrund des Unfalls, und sogar den Tod. Sollte ein Ausflug in die Berge anstehen, kann abrutschendes Geröll zu einem Unfall führen, wie im Winter Schneelawinen. Die daraus resultierende Bergung wird von der Reiseunfallversicherung übernommen.

Die Reisegepäckversicherung

Das Gepäck ging verloren oder wurde beschädigt. Bis zu einem Pauschalwert ersetzt die Versicherung den Schaden. Im Falle eines Diebstahls tritt die Versicherung selbstverständlich auch ein. Wenn der Reisende am Flughafen feststellt, dass der Koffer beschädigt ist oder mit Gewalt geöffnet werden sollte, wobei sogar der Kofferinhalt betroffen ist, muss der Schaden sofort beim Flughafenpersonal gemeldet werden. Ein Erstattungsantrag bei der Versicherung wird eingereicht. Der Versicherungsschutz gilt nicht für das nachfolgend aufgeführte Gepäck:

  • gewerblich oder beruflich zu nutzende Gegenstände
  • Musikinstrumente, hierfür gibt es spezielle Versicherungen
  • hochwertige und teure Sportausrüstungen
  • Geld, Wertpapiere, Dokumente

Lohnt sich die Reisegepäckversicherung?

Es ist zu überlegen, ob sich die Ausgabe einer derartigen Versicherung lohnt, wenn der Inhalt des Reisegepäcks keinen so großen materiellen Wert darstellt. Wenn der Koffer nicht angekommen ist, muss die Airline für den Verlust aufkommen. Es gibt jedoch genügend Gründe zum Abschluss einer diesbezüglichen Versicherung, denn wertvolles Gepäck kann außerhalb des Flugzeuges beschädigt werden oder abhandenkommen.

Erläuterungen zur Reiseversicherung

Wenn die Versicherungen mit Selbstbehalt abgeschlossen werden, sind sie günstiger. In den meisten Fällen rechnet sich der Selbstbehalt mit 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 Euro je versicherte Person. Bei einem Schadensfall muss der Kunde allerdings den vereinbarten Selbstbehalt auch selbst tragen. Der Differenzbetrag zum wirklichen Schaden wird von der Versicherung übernommen. Kurz gesagt, weniger Unkosten, jedoch eigener Kostenanteil im Schadensfall. Die Gültigkeit der Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung besteht bis zum Vertragsabschluss, also Beendigung der Reise. Die Gepäckversicherung erlischt nach dem Abreisetag.

Wo kann die Reisekostenversicherung abgeschlossen werden?

Die Versicherung kann im Internet abgeschlossen werden, wobei auch der Hinweis auf die Vergleichsportale sinnvoll ist. Es gibt erschreckend viele Versicherungsanbieter, sodass nur ein Vergleich die richtige Versicherung aussuchen hilft. Die Möglichkeiten, Gruppenversicherungen abzuschließen, ist durchaus gegeben. Eine Gruppe besteht aus mindestens zehn Personen, die alle das gleiche Reiseziel und Reisedauer haben müssen. Der Einzelvertrag gilt nur für eine Reise in einem bestimmten Zeitraum. Die andere Möglichkeit ist die Jahresversicherung. Beim Komfortschutz und der Reiserücktrittsversicherung einschließlich Urlaubsgarantie wird kein Selbstbehalt berücksichtigt. Die Impfunverträglichkeit fällt unter den Versicherungsschutz, ebenso wie eine unvorhergesehene Schwangerschaft. Die Kosten der Versicherung sind unterschiedlich und richten sich nach dem Reiseziel, der Anzahl der reisenden Personen bei einer Familienreise und die Reisedauer.

Eine Schulklasse geht auf Reisen

Wenn eine Schulklasse eine Reise antritt, muss der eventuelle Lehrerausfall abgesichert werden. Im Klartext heißt es, wenn der Lehrer aus irgendeinem Grunde nicht reisen kann und kein Ersatzlehrer gefunden wird, wird die gesamte Klasse nicht reisen können. Ist die Versicherung bezüglich des Lehrers nicht abgeschlossen, bleibt die Klasse, da sie ja nicht ohne Lehrer reisen darf, auf den Rücktrittkosten sitzen. Schiffsreisen werden etwas anders gehandhabt. Bei Kreuzfahrten wird ein spezieller Schutz angeboten, welcher die Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von mehr als zwei Stunden beinhaltet. Dann übernimmt die Reiseversicherung die anfallenden Nachreisekosten. Die Kosten, die bei einer Stornierung angefallen wären, werden erstattet bis maximal 1.500 Euro.

Unnötige Versicherungen

Leider werden vor allem im Internet auch unnötige Reiseversicherungen angeboten, wie beispielsweise die Reisehaftpflicht. Die private Haftpflichtversicherung, die eigentlich jeder Verbraucher haben sollte, deckt auch Schäden im Urlaub und im Ausland ab. Allerdings sind bei manchen Versicherungen Schäden in Ferienhäusern oder selbst verursachte Schäden durch Motor- oder Segelboote nicht abgedeckt. Bei Buchungen von Ferienhäusern vorher mit dem Vermieter absprechen, welche Versicherungen im Mietpreis enthalten sind. Reise Rechtsschutzversicherungen müssen auch nicht abgeschlossen werden, denn die private Rechtsschutzversicherung schließt auch diesen Schutz im Urlaub ein.

Stornierung der Reise aus politischen Gründen

Viele Verbraucher stehen vor der Frage, ob die Reiserücktrittsversicherung wegen etwaiger Unruhen im betreffenden Urlaubsland in Anspruch genommen werden kann. Das ist nicht der Fall, nur wenn eine offizielle Reisewarnung vom Außenministerium ausgesprochen wird. Kulante Reisebüros bieten jedoch Umbuchungen an.

Nutzen Sie auch hier die Vergleichsportale!

Reisebüros bieten Reiseversicherungen an, es ist jedoch sinnvoll, sich im Internet die Vergleichsportale anzuschauen. Oft findet man dort günstigere Versicherungen, die gleiche Leistungen erbringen. Bis zu 76 % haben Reisende gespart, indem sie mehrere Versicherungen verglichen und sich dann für eine günstige Variante entschieden. Der Verbraucher gibt im Vergleichsrechner seine Reisedauer an, sein Reiseziel, ob als Familie oder alleinstehend die Reise angetreten wird. Das Vergleichsportal informiert den Reisenden über die infrage kommenden Versicherungsvarianten. Beim Klick „Tarifübersicht“ werden Einzelheiten erläutert, sodass sich der Verbraucher in aller Ruhe die Angebote anschauen kann.

Fazit

Für kostspielige Reisen lohnt sich in jedem Falle das entsprechende Reiseversicherungspaket. Bei einer Reise im Umkreis von vielleicht 100 km sind derartige Versicherungen wohl nicht so angebracht. Experten sehen die Auslandskrankenversicherung als sehr wichtig an. Die Reiserücktrittsversicherung sollte bei einer längeren Reise berücksichtigt werden. Das Travel-Paket ist eine hervorragende Kombination von Reiserücktritt-, Reisegepäck-, Reiseabbruch- und Auslandsreise-Krankenversicherung. Der Reisende braucht sich nicht um weitere Abschlüsse kümmern, mit einem Vertrag ist alles Wichtige abgedeckt. Bei einer langfristigen Reisebuchung ist auf jeden Fall ein Versicherungsschutz die kluge Entscheidung. Niemand kann abschätzen, was im Sommer geschieht, wenn im Winter die Reise gebucht wird. Bei Familien kann immer irgendein Familienmitglied plötzlich krank werden oder nicht reisen können. Mindestens eine Reiserücktrittsversicherung sollte jeder abschließen, die Kosten für diese Versicherung sind für jeden Reisenden erschwinglich.

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